Sprache
s, ss oder ß? Die drei Regeln und die Verlängerungsprobe
Wann schreibe ich s, ss oder ß?
Ein summendes (stimmhaftes) s schreibst du als s: Rose, lesen. Ein zischendes (stimmloses) s schreibst du nach kurzem, betontem Vokal als ss: Fluss, muss, dass. Nach langem Vokal oder nach au, ei, eu, äu steht ß: Straße, groß, heißen. Am Wortende klingt jedes s stimmlos; dann verlängerst du das Wort: Haus – Häuser, Fuß – Füße, Fluss – Flüsse.
Inhalt
Drei Fragen reichen
Beim s-Laut passieren viele Rechtschreibfehler, und genau deshalb tauchen s, ss und ß in Fehlersuche, Lückentext und Diktat regelmäßig auf. Seit der Reform von 1996 gilt eine einfache Logik, die das amtliche Regelwerk von 2024 unverändert beibehält. Du stellst dir drei Fragen: Summt das s oder zischt es? Ist der Vokal davor kurz oder lang? Und steht das s am Wortende, sodass du erst verlängern musst?
Die drei Grundregeln
- ss nach kurzem Vokal: Folgt auf einen kurzen, betonten Vokal ein stimmloses s, schreibst du ss (§ 2): Fluss, Schloss, muss, Hass, dass, bisschen.
- ß nach langem Vokal oder Doppellaut: Nach langem Vokal oder nach au, ei, eu, äu steht für das stimmlose s ein ß, sofern im Wortstamm kein weiterer Konsonant folgt (§ 25): Maß, Straße, groß, grüßen, außen, heißen, Fleiß. Ausnahme: aus.
- s beim stimmhaften s: Summt das s, schreibst du einfaches s: Rose, lesen, Hase.
Die Verlängerungsprobe
Am Wortende und vor Konsonanten klingt jedes s stimmlos. Welche Schreibung richtig ist, zeigt erst eine verlängerte Form (§ 23): Haus – Häuser, Gras – Gräser, Preis – Preise. In den langen Formen summt das s, also bleibt es beim einfachen s.
Dieselbe Probe trennt ss und ß: Fluss – Flüsse (kurzer Vokal), Fuß – Füße (langer Vokal), Gruß – Grüße, Kuss – Küsse.
Wortfamilien: jede Form für sich
Die Regel gilt für jede einzelne Form. Ändert sich die Vokallänge, wechselt auch die Schreibung: fließen – floss – Fluss – Floß; genießen – genoss – Genuss; wissen – weiß – wusste; beißen – biss. Das lange ie in „fließen“ verlangt ß, das kurze o in „floss“ verlangt ss. Wer die ganze Wortfamilie gleich schreibt („genoß“), macht den klassischen Fehler.
Endungen und Sonderfälle
- -nis: im Singular einfaches s, im Plural ss: Ergebnis – Ergebnisse, Zeugnis – Zeugnisse. Ebenso Bus – Busse.
- du reist oder du reißt? Bei der Endung -st fällt das s der Endung weg (§ 26). „Du reist“ kommt von reisen, „du reißt“ von reißen.
- Großbuchstaben: STRASSE oder STRAẞE – beides ist zulässig.
- Schweiz und Liechtenstein: Dort kann ss statt ß stehen. In Tests deutscher Behörden gilt die Schreibung mit ß.
das oder dass?
Eine Sonderform der ss-Regel ist „dass“. dass ist eine Konjunktion und leitet einen Nebensatz ein: „Wir teilen Ihnen mit, dass der Antrag bewilligt ist.“ das ist Artikel, Relativpronomen oder Demonstrativpronomen und lässt sich durch „dieses“, „jenes“ oder „welches“ ersetzen: „Das Formular, das Sie eingereicht haben, ist vollständig.“
Die Ersatzprobe entscheidet in Sekunden: Passt „welches“ oder „dieses“, schreibst du „das“. Passt keines, schreibst du „dass“. Vor „dass“ steht fast immer ein Komma; mehr dazu im Artikel zur Kommasetzung.
Typische Fehler
- ß nach kurzem Vokal: „Schloß“, „muß“ – das ist die Schreibung vor 1996. Richtig: Schloss, muss.
- ss nach langem Vokal: „Grüsse“ statt Grüße.
- Nicht verlängert: „Hauß“ statt Haus – die Probe „Häuser“ zeigt das summende s.
- Wortfamilie gleich geschrieben: „genoß“ nach dem Vorbild von genießen.
- Plural von -nis mit einem s: „Ergebnise“.
Übungsbeispiele mit Lösung
Erst selbst lösen, dann die Lösung aufklappen.
Beispiel 1: Lückentext
Ergänze s, ss oder ß: „Bitte bringen Sie den Au_weis zum Termin. Der Anschlu_ an die Stra_e wird gro_zügig geplant.“
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Ausweis (Verlängerung: Ausweise – summendes s), Anschluss (kurzes u), Straße (langes a), großzügig (langes o).
Beispiel 2: Wortfamilie
Setze die richtigen Formen ein: „Er geno_ den Urlaub. Der Genu_ war gro_. Wir genie_en ihn auch.“
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genoss (kurzes o), Genuss (kurzes u), groß (langes o), genießen (langes ie).
Beispiel 3: das oder dass
„Wir bestätigen, da_ da_ Schreiben, da_ Sie geschickt haben, eingegangen ist.“
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„bestätigen, dass“ (Konjunktion, keine Ersatzprobe möglich), „das Schreiben“ (Artikel, „dieses Schreiben“), „das Sie geschickt haben“ (Relativpronomen, „welches“).
Beispiel 4: Fehlersuche
Finde die Fehler: „Die Ergebnise des Tests wurden geprüft. Wir wissen, das die Frist knap ist. Mit freundlichen Grüssen“
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Ergebnisse (Plural von -nis mit ss), dass (Konjunktion), knapp (kurzer Vokal, Doppelkonsonant), Grüßen (langes ü).
Wissenscheck: 4 Fragen
Eigene Übungsfragen, keine Originalaufgaben eines Auswahlverfahrens. Lösungen und Erklärungen lassen sich auch ohne JavaScript öffnen.
Begriffe im Glossar
Quellen
- Rat für deutsche Rechtschreibung: Amtliches Regelwerk 2024 (PDF), §§ 2, 5, 23, 25, 26
- Rat für deutsche Rechtschreibung: Regeln und Wörterverzeichnis
- Polizei NRW: Auswahlverfahren – PC-Test mit Rechtschreibung (geprüft 20.10.2026)
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