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Thema

Textverständnis im Einstellungstest: Texte lesen, Aussagen prüfen

So löst du Textaufgaben sicher: Aussagen als richtig, falsch oder nicht im Text einordnen und die Hauptaussage finden – mit Übungstext.
Stand 26.09.20262 Min. Lesezeit4 Übungsfragen

Darum geht es

Texte lesen und verstehen gehört zu vielen Verfahren: als Textanalyse im sprachlichen Basismodul vieler Kommunen, als Textverständnis und Textanalyse beim Zoll und als Textverständnis im Fach Deutsch beim Landespersonalausschuss Bayern. Im Verwaltungsalltag liest du ständig Anträge, Schreiben und Vorschriften – deshalb hat diese Fähigkeit im Test Gewicht.

Meist bekommst du einen Sachtext und danach mehrere Aussagen. Du entscheidest, ob eine Aussage laut Text richtig ist, falsch ist oder im Text gar nicht vorkommt. Andere Aufgaben fragen nach der Hauptaussage, nach einer Schlussfolgerung oder nach der Bedeutung eines Wortes im Zusammenhang.

Kernwissen

Mit diesen Regeln vermeidest du die meisten Fehler:

  • Nur der Text zählt. Was du aus dem Alltag weißt, spielt keine Rolle. Eine Aussage kann in Wirklichkeit stimmen und trotzdem „nicht im Text“ sein.
  • Richtig heißt: Der Text sagt es ausdrücklich oder so eindeutig, dass nichts anderes übrig bleibt.
  • Falsch heißt: Der Text sagt das Gegenteil oder schließt die Aussage aus.
  • Nicht im Text heißt: Der Text sagt dazu nichts – weder dafür noch dagegen.
  • Achte auf Signalwörter: alle, immer, nie, nur, ausschließlich, einige, meist. Ein einziges Wort kann eine Aussage falsch machen.
  • Achte auf Verneinungen: nicht, kein, weder … noch.
  • Arbeitstechnik: Lies zuerst die Aufgaben, dann den Text. Markiere beim Lesen die Stellen, die zu den Aufgaben passen.

Selbst prüfen

Übungsfragen zu Textverständnis im Einstellungstest: Texte lesen, Aussagen prüfen

Antwort anklicken – die Auflösung mit Erklärung erscheint sofort. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt.

Frage 1 von 4

Text: „Die Stadtbücherei ist dienstags bis samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Mittwochs schließt sie bereits um 14 Uhr. Ausweise werden nur an der Theke im Erdgeschoss ausgestellt.“ Aussage: „Am Mittwoch um 16 Uhr ist die Stadtbücherei geöffnet.“

Frage 2 von 4

Gleicher Text: „Die Stadtbücherei ist dienstags bis samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Mittwochs schließt sie bereits um 14 Uhr. Ausweise werden nur an der Theke im Erdgeschoss ausgestellt.“ Aussage: „Die Stadtbücherei hat drei Stockwerke.“

Frage 3 von 4

Gleicher Text: „Die Stadtbücherei ist dienstags bis samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Mittwochs schließt sie bereits um 14 Uhr. Ausweise werden nur an der Theke im Erdgeschoss ausgestellt.“ Aussage: „Einen Büchereiausweis kann man auch online beantragen.“

Frage 4 von 4

Text: „Viele Anträge kommen unvollständig im Amt an. Dann muss die Behörde nachfragen, und die Bearbeitung dauert länger. Eine Checkliste auf der Website nennt deshalb alle Unterlagen, die dem Antrag beiliegen müssen.“ Was ist die Hauptaussage?

Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.

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